Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung von Verstößen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Datenschutzkonformes Hinweisgebersystem WhistlePort erfüllt alle technischen und rechtlichen Vorgaben:

  • der EU-Richtlinie 2019/1937
  • Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

Hinweisgebende können hier rund um die Uhr Meldungen anonym und vertraulich abgeben:

Meldestelle KLEBL gemäß Hinweisgeberschutzgesetzes